Unterhalt wohngeld einkommen Wohngeld und Unterhalt schließen sich nicht gegenseitig aus. Allerdings. 1 › wohngeld-bei-trennung. 2 Wohngeld: ja, grundsätzlich wird Wohngeld als Einkommen angerechnet. Allerdings ist derjenige Teil des Wohngelds kein Einkommen, der nur die höheren Wohnkosten. 3 Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen. 4 So wird das Einkommen berechnet. Für die Berechnung wird das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet und durch zwölf geteilt. Dazu zählen auch Renten und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für im Haushalt lebende Kinder. Abzüge gibt es für Werbungskosten. Pauschal können 1 Euro, bei Rentnern Euro. 5 Wohngeld: ja, grundsätzlich wird Wohngeld als Einkommen angerechnet. Allerdings ist derjenige Teil des Wohngelds kein Einkommen, der nur die höheren Wohnkosten ausgleicht – also Wohnkosten, die über denjenigen Wohnkosten liegen, die im Selbstbehalt berücksichtigt werden. Das sind z.B. ,- Euro beim Ehegattenunterhalt. 6 Einmaliges Einkommen. (1) Einmaliges Einkommen im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 1 WoGG kann insbesondere eine Gehalts-, Renten-, Unterhaltsnachzahlung oder eine Abfindung sein, gleichgültig ob sie in einer Summe oder in Raten geleistet wird. Kein einmaliges Einkommen sind die jahresbezogenen Leistungen, die einmal im Jahr in einer Summe. 7 Leistungsfähig ist, wer den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zahlen kann (§ Absatz 1 BGB). Jedoch besteht eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung der Eltern. 1. gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern sowie. 2. gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern, die das 8 Wohngeld und Unterhalt schließen sich nicht gegenseitig aus. Allerdings: Unterhalt zählt zum Gesamteinkommen und hat so durchaus einen Einfluss auf den Bezug von Wohngeld bei einer Trennung. Denn je höher das Einkommen ausfällt, desto geringer ist die Höhe des Wohngeldes anzusetzen. 9 Kindesunterhalt: ja, bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts kann der Kindesunterhalt vorweg vom Einkommen abgezogen werden, wenn es sich um Unterhalt für gemeinsame Kinder handelt. Abgezogen wird stets der Tabellenbetrag, also nicht etwa der geringere Betrag, der sich nach Abzug des halben Kindergelds ergibt. wohngeldrechner mit unterhalt 10 Sind Unterhaltszahlungen bei der Berechnung nicht berücksichtigt, ist der Wohngeldbescheid falsch und kann widerrufen werden. Zuviel gezahlte. 11